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Geschrieben von Klaus Hamm   
Dienstag, 23 September 2008

SPD Rastede sagt „Ja“ zum Gewerbegebiet, „Nein“ zum Industriegebiet

Foto: SPD Rastede
Bürgerinformationen in Wahnbek
„Um es ganz deutlich zu sagen, die SPD Rastede ist nicht gegen die Erweiterung der Gewerbeflächen am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord. Die Ausweisung eines Industriegebietes lehnen wir aber ausdrücklich ab“, so Monika Sager-Gertje, Vorsitzende des SPD Ortsvereins Rastede und gleichzeitig Ratsfrau im Rasteder Gemeinderat.
Gewerbebetriebe bringen der Kommune Steuereinnahmen, schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Es ist für die Weiterentwicklung einer Kommune unabdingbar, Gewerbegebiete an geeigneter Stelle auszuweisen. Dafür bieten sich die Flächen am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord an. Dies hat bereits die Vergangenheit gezeigt; im Bereich des Schafjückenweges haben sich viele hervorragende Betriebe angesiedelt. Die SPD hat deshalb dem Ankauf der Grundstücke mit der Begründung Erweiterung des Gewerbegebietes Schafjückenweg seinerzeit auch ausdrücklich zugestimmt. Von der Ausweisung eines Industriegebietes war bis zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Erstmals in der Sitzung des Bauausschusses im Oktober 2007 wurde in dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes ein Industriegebiet ausgewiesen.
Nach kritischer Auseinandersetzung mit der Thematik haben wir uns gegen die Ausweisung eines Industriegebietes ausgesprochen und auch einen entsprechenden Antrag in die Beratungen eingebracht, der allerdings von der Mehrheitgruppe abgelehnt wurde.
„Die für uns wichtigste Frage, ist die Frage, warum brauchen wir überhaupt ein Industriegebiet“, so Monika Sager-Gertje weiter. Industriegebiete dienen nach § 9 Abs. 1 Baunutzungsverordnung ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben aller Art. Hier finden insbesondere die Betriebe ihren Standort, die wegen ihres hohen Störgrades durch Emissionen, insbesondere durch Lärm und Luftverunreinigungen, in anderen Gebieten unzulässig sind. Hieraus einen Standortvorteil für unsere bisher eher natur- und landschaftlich geprägte Gemeinde abzuleiten, halten wir für einen Irrweg. Gewerbegebiete nach § 8 Baunutzungsverordnung dienen dagegen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbetrieben. Diesen Weg hat die Gemeinde Rastede in der Vergangenheit mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben wie beispielsweise Brötje Handel, Vierol, Noweda, Ulla Popken usw. erfolgreich beschritten. Diesen Weg möchten wir auch in Zukunft beibehalten.
Nicht haltbar ist übrigens die immer wiederkehrende Behauptung des Bürgermeisters, Dreischicht- und verkehrsintensive Betriebe seien nur in einem Industriegebiet zulässig. Selbst das mit der Planung betraute Ingenieurbüro NWP räumt dieses mittlerweile ein und Betriebe wie Ulla Popken, Müller-Egerer, die beide in einem Gewerbegebiet angesiedelt sind und in Schichten arbeiten, belegen dieses. Entscheidend für die Zulässigkeit von Betrieben sind nämlich allein die Emissionen, die von ihnen ausgehen. Warum müssen wir unsere Tore öffnen für mögliche emissionsträchtige Firmen. Warten wir doch erst mal ab, was für Betriebe kommen. Gegebenenfalls können wir dann immer noch eine gezielte Ausweisung vornehmen, so Monika Sager-Gertje. Egal auch wie die Abstimmung am 23. September im Rat ausfällt, die SPD hat keinerlei Einwände gegen die Ansiedlung der Firma Brötje Handel im neuen Plangebiet. Wir haben uns allerdings einer Abstimmung über die Grundstücksvergabe zum jetzigen Zeitpunkt entzogen, weil wir es als Mitachtung gegenüber dem Rat in seiner Gesamtheit betrachten, bereits vor der entgültigen Entscheidung Grundstücksentscheidungen zugunsten eines Industriegebietes zu treffen.
Auch die Behauptung des Bürgermeisters, die Gemeinde bleibe durch die Grundstücksverkäufe zu jeder Zeit Herrin des Verfahrens, ist nicht korrekt. Wirtschaftliche Betriebe unterliegen den Veränderungen des Marktes und ein Industriegebiet gibt da deutlich mehr Spielraum als ein Gewerbegebiet. So kann beispielsweise aufgrund von Insolvenzen ein Betrieb veräußert werden, ohne dass die Gemeinde irgendeinen Einfluss auf die Nachnutzung hat. Die Ausweisung sowohl eines Industriegebietes wie auch eines Gewerbegebietes stellt an dem geplanten Standort einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Um diesen Eingriff abzumildern fordert die SPD über die naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen hinaus, die Eingrünung der Gewerbeflächen sowie einen mindestens 20m breiten Baumgürtel entlang der B 211.  Dieser Baumgürtel bietet einen Sicht- und Lärmschutz, ein deutlich verbessertes Umfeld für die dort arbeitenden Menschen und eine höhere Akzeptanz bei der umliegenden Bevölkerung. Mit dieser Forderung stehen wir nicht allein, selbst der Landkreis als untere Naturschutzbehörde hat in seiner Beteiligung nochmals weitergehende Festsetzungen zur Einbindung des Plangebietes gefordert und sich dabei ausdrücklich auf das Regionale Raumordnungskonzept bezogen. Natürlich will auch die SPD die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und den Bestand unserer Infrastruktur. Aber hierfür bedarf es keines Industriegebietes. Unternehmen der Industrie sind in der Regel viel mehr automatisiert als normale Gewerbebetriebe und haben daher nicht selten viel weniger Arbeitsplätze.
Das Gewerbegebiete auch Betriebe mit guten Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten können, zeigen zahlreiche Beispiele in unserer Gemeinde (Ulla Popken, Müller-Egerer, Noveda, Vierol usw.).
Die SPD appeliert deshalb nochmals an die Vertreter der Mehrheitsgruppe CDU/FDP/UWG, die Planung eines Industriegebietes zugunsten eines Gewerbegebietes mit entsprechender Eingrünung aufzugeben. Nicht einzig den Belangen der Wirtschaft, sondern auch denen der Bürger und der Natur und Landschaft sollte Rechnung getragen werden. Die Ausweisung eines Industriegebietes stellt keinen Standortvorteil dar, sondern schädigt unter Umständen eher das Image der Gemeinde Rastede als „liebens- und lebenswerter“ Wohnstandort.

Quelle: Pressemitteilung der SPD Rastede

 
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